© Ortsbeirat Engelbach
Das Schulwesen
Geschichtlicher Überblick
Etwa seit dem 16. Jahrhundert wurde auch in Landgemeinden allmählich Schulunterricht eingeführt, der sich zunächst ganz auf
Religionsunterricht (Katechismus und Kirchenlieder) beschränkte. Späterhin kamen Schreiben, Lesen und Rechnen dazu. Mit
der Erteilung dieses Unterrichts, dessen Anordnung von den kirchlichen Behörden (Konsistorien und Superintendenten)
ausging, wurden die bereits seit einigen Jahrhunderten vorhandenen Opfermänner (Küster, Glöckner) betraut, die später, nach
der immer üblich gewordenen Ausstattung der Kirchen mit Orgeln, auch den Organistendienst zu versehen hatten. Die
Besoldung dieser Opfermänner war in gleicher Weise wie die der Pfarrer geregelt, d. h. sie lebten von den Einkünften ihrer
Pfründe, deren Vermögen im wesentlichen aus Haus, Grundstücken, Ansprüchen auf Naturalleistungen (Kornfrucht, Holz usw.)
und sogenannten Akzidenzien (Gebühren für Dienstleistungen bei Taufen, Trauungen, Beerdigungen usw.) bestand. Als
Vergütung für den neu hinzugekommenen Schuldienst wurde im allgemeinen ein Schulgeld gewährt, das von den Eltern der
Schulkinder aufzubringen war. Da der Schuldienst mit der allmählichen Zunahme der Unterrichtsfächer immer mehr die
anderen Dienste überwog und den Stelleninhabern eine höhere soziale Stellung verlieh, wurde im 18. Jahrhundert die
Bezeichnung „ Schulmeister" und im 19. die als „Lehrer" üblich. Die Inhaber dieser Opfermann-Schulpfründen, die seit dem
Ausgang des 18. Jahrhunderts meist nur noch „Schulpfründen" oder kurz „Schule" genannt wurden, erhielten regelmäßig die
Berufung in ihr Amt durch die Superintendenten. Dieser Aufbau des Schulunterrichts im Rahmen der kirchlichen Organisation
erfuhr eine grundlegende Anderung, als in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Staat den Schulunterricht als eigene
Aufgabe übernahm. Dies geschah im Großherzogtum Hessen Darmstadt durch das Edict vom 6. Juni 1832, betr. das
Volksschulwesen überhaupt und insbesondere die Organisation der Behörden zur Leitung der Schulangelegenheiten
(Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Seite 80). Artikel 56 dieses Edicts überträgt die bisher von kirchlichen Behörden
ausgeübte Schulaufsicht auf staatliche Behörden; nur die Aufsicht über den Religionsunterricht in den Volksschulen verbleibt
noch den betreffenden kirchlichen Behörden (Art. 57 des Edicts). Auf die Ausübung der Amtspflichten der damaligen Lehrer
hatte diese Organisationsänderung kaum einen Einfluß. Sie versahen nach wie vor ihren Kirchendienst (als Organist, Küster,
Glöckner usw.) sowie ihren Schuldienst, nur daß sie in diesem letzteren von jetzt an staatlichen Aufsichtsbehörden
unterstanden. Besoldungsmäßig blieben sie weiterhin im Genuß der Nutzung ihrer Pfründe und erhielten dazu eine
Lehrerbesoldung aus staatlichen bzw. kommunalen Mitteln. Es ist leicht erklärlich, daß sich aus dieser Doppelstellung des
Lehrers als Kirchen- und Staatsbeamter mitunter Schwierigkeiten ergaben, sowohl in Besoldungs- wie in
Dienstaufsichtsangelegenheiten, so daß mehrere Male der Gesetzgeber tätig werden mußte. So wurden zunächst in dem
ausgehenden 19. Jahrhundert die sogenannten „niederen Küsterdienste", wie das Glockenläuten, das Einsammeln des
Kirchenopfers usw. von dem verbundenen Kirchenschulamt abgelöst, bis dann in den ersten vier Jahrzehnten des 20.
Jahrhunderts durch mehrere gesetzgeberische Akte die völlige Trennung des Kirchenamtes des Lehrers von seinem Schulamt
zunächst vorbereitet und schließlich durch gesetzliche Anordnung allgemein durchgeführt wurde (so für die Regierungsbezirke
Wiesbaden und Kassel durch das Preußische Gesetz vom 7. 9. 1938 — Preuß. Gesetz-Sammlung Seite 93 —). Nach § 2 dieses
Gesetzes findet über das Vermögen der bisher vereinigten Ämter zwischen den Beteiligten eine Auseinandersetzung statt.
Dabei ist bei der Feststellung der Rechtslage von den privatrechtlichen Verhältnissen auszugehen (~ 2 der Verordnung über die
Auseinandersetzung des Vermögens bisher vereinigter Schul- und Kirchenämter vom 13. 10. 1938 — Preuß. Gesetzsammlung
S. 103 —).
Die Gemeinde kämpft um die Erhaltung der Volksschule Engelbach
Engelbach ist eine kleine, rund 360 Einwohner zählende Grenzgemeinde am nördlichsten Zipfel des Hinterlandes im Kreise
Biedenkopf gelegen. Trotz dieser ruhigen, abgeschiedenen Lage sind die Einwohner recht aufgeschlossen, denken
fortschrittlich und....besonders in kultureller Hinsicht — und hier wieder zuerst auf dem Gebiet des Schulwesens — hat unsere
Gemeindeverwaltung in jüngster Zeit ebenso großzügig gehandelt, wie unsere Väter vor rd. 100 Jahren.
Bis zum Jahre 1859 fand der Volksschulunterricht und die Fortbildung in Abendschulkursen von zeitweise 70 Kindern in
Mieträumen verschiedener Bauernhäuser statt. Es war bestimmt kein leichter Entschluß, als sich 1858 die Gemeindevertretung
entschloß, ein neues Schulgebäude mit Lehrerwohnung zu errichten in einer Zeit, in der Schwergewicht der
Gemeindeverwaltung der Hilfe und Unterstützung der Armen und Bedürftigen galt, wo Kriegsfolgelasten, Zehntablösung und
Ablösung von Leibeigenschaft noch den größten Teil der Gemeinderechnung ausmachten. 1860 konnte dann das mit einem
Kostenaufwand von 6500 Gulden erstellte Gebäude seiner Bestimmung übergeben werden. Die Geldmittel waren von
Sparkassen und reichen Bürgernaus dem Kreise geborgt. Schuldendienst und Rückzahlung der Darlehen haben lange auf den
Verantwortlichen gelastet und den Gemeindehaushalt für eine Generation zum intensiven Sparen verurteilt.
Kaum aufgeatmet, wurde um die Jahrhundertwende erneut das Schulproblem akut, als es erforderlich wurde,
Unterrichtsräume und Lehrerdienstwohnung zu vergrößern. Der Umbau eines Klassenraumes mit einem Kostenaufwand von
6500 DM wurde 1902 fertiggestellt. Auch jetzt mußten wieder andere Maßnahmen aus dem Haushaltsplan gestrichen oder
gekürzt werden.
Zum drittenmal innerhalb eines Jahrhunderts war 1957/58 das Schulproblem zu lösen. Auf Drängen des Schulrates, der sogar
von einem berechtigten Streik sprach, wenn die Gemeinde nicht dafür sorge, die Kinder aus der auf dem Schulhof bestehenden
Verkehrsgefährdung herauszunehmen, auf Drängen ~der Schulabteilung beim Landratsamt in Biedenkopf und nicht zuletzt
wegen der Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten hat sich die Gemeinde zum Schulneubau entschlossen und diesmal
sogar eine Last von etwa ‘/4 Mio. DM auf sich genommen. Wir haben das alles gerne getan, um unseren Kindern wirklich das
Beste vom Besten zu bieten.
Es sei zugegeben, daß 1958 das Mittelpunktschulproblem noch nicht so ausgereift war, wie es heute verwirklicht werden soll.
Es muß aber auch gesagt werden, daß man seinerzeit für den Fall der Zentralisation der Oberstufen daran gedacht hatte,
wegen der verkehrsungünstigen Lage die Dörfer Dexbach und Engelbach gesondert zu behandeln und als „Kleine Lösung" des
Mittelpunktschulproblems vorzusehen.
Daß eine solche Vorstellung tatsächlich z. Zt. des Baubeginns bestanden hat, geht aus den verschiedensten Schriftstücken des
Herrn Regierungspräsidenten und aus diesen wiederum als Anregung des Kulturministeriums hervor und wurde uns selbst
damals immer wieder mündlich vorgetragen. Selbst bei der Schuleinweihung wurde noch von Herrn Schulrat Link klar
herausgestellt, daß der beabsichtigt gewesene gemeinsame Schulbau mit Dexbach nur an der Ablehnung dieser Gemeinde
gescheitert sei.
Wir hatten seinerzeit ein Baugrundstück am Ortsausgang nach Treisbach vorgesehen, das als Ödland im Gemeindebesitz war.
Dieser Platz wurde ebenso wie ein Baugelände im Ortskern — auf dem bereits ein neues, als Lehrerwohnhaus geeignetes
Gemeindehaus stand — verworfen.
Nur aus der Idee der Zusammenlegung der Schulen Dexbach und Engelbach wurde ein Gelände am Ortsausgang nach
Dexbach ausgesucht, das wir erst teuer erwerben mußten.
Auch das haben wir gerne getan in der Meinung, zur Zentralisation der beiden einklassigen Schulen einen entsprechenden
Beitrag geleistet zu haben.
Nicht nur die Auswahl des Baugrundstückes, auch die Planungsarbeiten und die Bauausführung standen unter dem Motto, den
Weg zu einer gemeinsamen Schule offen zu lassen. Aus Schreiben des Herrn Regierungspräsidenten vom 18. April und 9.
Dezember 1957 geht eindeutig hervor, daß das Projekt so angelegt werden solle, daß es erweiterungsfähig sei und im
Schreiben 1112 c vom 15. März 1958 kommt klar zum Ausdruck, daß das Kultusministerium diese verteuernde
Erweiterungsmöglichkeit ausdrücklich befohlen hatte.
Daß unser Bauvorhaben nur deswegen erheblich verteuert wurde, ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Nur im Hinblick auf
die geplante Zusammenlegung der beiden Schulen sind wir der Empfehlung: „Die Gemeinde muß sich ganz auf das
Schulprojekt einstellen und alle anderen Maßnahmen soweit als möglich zurückstellen," nachgekommen und haben die
ungeheure Baulast auf uns genommen.
Von den Gesamtkosten von rd. 225 000,— DM
betrug die Landesbeihilfe 35 000,— DM
betrug die Kreisbeihilfe 5 000,— DM
Wenn wir über den Rest bis auf eine Schuld von 60 000,— DM gut hinausgekommen sind, dann liegt das nur daran, daß wir
wirklich alle anderen Maßnahmen gestoppt hatten.
Damit sind unsere Sorgen aber keineswegs erschöpft, denn wir stehen nun vor der Entscheidung, neben der kostspieligen
Unterhaltung des Gebäudes auch noch die — gegen unseren Willen — in Flachbauweise errichteten beiden Baukörper mit
ordentlichen Dächern zu versehen, zumal es wiederholt, zuletzt am 6. Januar 1963, bis in den Keller durchgeregnet und den
ganzen Klassenraum unter Wasser gesetzt hatte.
Bei diesen beispiellosen Leistungen einer kleinen Gemeinde für ihre Volksschule finde ich in der gegenwärtigen Situation, in
der der Plan der Gemeinschaftsschule Dexbach/Engelbach fallen gelassen wird und die Uberführung beider Oberstufen nach
Biedenkopf betrieben wird, keine Ansatzpunkte und kein Verständnis bei der Gemeindevertretung, weitere Mittel für das
Schulgebäude bereitzustellen, zumal die Unterstützung durch das Land — gemessen an vergleichbaren anderen Projekten —
sehr niedrig gehalten wurde.
Wir bitten deshalb darum,
1. das Schulproblem Dexbach/Engelbach durch gemeinsame Beratung noch einmal zu prüfen und eine, beiden Gemeinden
zumutbare Lösung, die sicher auch mit einer erheblichen Kostensparung durch das Land verbunden sein kann, zu finden;
2. der Gemeinde Engelbach durch eine zusätzliche Beihilfe den Abtrag des Darlehens zu ermöglichen;
3. der Gemeinde durch eine Beihilfe bei der Erstellung des Daches auf den Schulhausneubau zu helfen.
Schule
Dem Schulwesen können ein paar Zeilen mehr gewidmet werden, weil eine — wenn auch nicht immer vollständige — Chronik
vorhanden ist.
Bis zum Jahre 1800 wurde die schulpflichtige Jugend aus Engelbach in den Wohnungen der betreffenden Lehrer unterrichtet.
Der Unterricht fand vor- und nachmittags statt. Mittwochs und samstags wurde nur vormittags unterrichtet. Im
Sommerhalbjahr war grundsätzlich nur vormittags Schulunterricht.Der Schulvorstandsdirigent setzte die Zahl der
Unterrichtsstunden unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen fest. Die Besoldung des Lehrers beschränkte sich bis zum
Jahre 1824 auf das Schulgeld, das für jedes Kind 30 Thlr. betrug. Es wurde später erhöht auf 30 Thir. 8 Sgr. (Silbergroschen) 7 Pf.
Außerdem war bis zum Jahre 1832 jedes Schulkind verpflichtet, im Winter täglich ein Stück Holz mitzubringen, um das
Schulzimmer zu beheizen.
Schulprüfungen wurden alle 3 Jahre abwechselnd vom Superintendenten und dem Dekan in der Kirche in Dexbach abgehalten.
Von 1866 an — nach der Vereinigung des Kreises mit dem Königreich Preußen und der Zuteilung zum Regierungsbezirk
Wiesbaden erfolgt die Schulprüfung durch die Schulinspection Biedenkopf (um Ostern). Neben dem Schulunterricht mußte der
Lehrer mit den Schülern „die Toten im Gesang zu ihrer letzten Ruhestätte begleiten". Außerdem soll sich der Lehrer bei den
Hochzeiten und Kindtaufen beteiligen.
Durch das „Leichenbesingen", so ein Regierungsdekret aus Wiesbaden, darf der Unterricht nicht leiden. Die Teilnahme ist den
Schülern freigestellt und darf nicht erzwungen werden.
Unsere Lehrer:
Bodebender
Er war Ackermann und unterrichtete die J‘ugend von 1721—1771.
Schmidt, Anton
Er war seines Handwerks ein Schneider und unterrichtete die Jugend von 1771—1819.
Schreiner, Johannes (Else)
Er war im Jahre 1772 geboren. Nach Beendigung seiner Militär-dienstzeit wurde er in Gießen vom Herrn Oberstudienrath
geprüft und zum Elementarlehrer befähigt erklärt.
Er unterrichtete von 1819—1863 und verstarb am 22. Juni 1863.
Lehnhardt Balzer
von Petersweil Kreis Vilbel versah von Juli—Sept. 1863 als Lehrer von Dexbach unsere Lehrerstelle.
Schneider, Friedrich
aus Standorf, Krs. Alsfeld, versah die Lehrerstelle vom Sept. 1863 bis 20. Sept. 1864. Er wurde dann 1. Lehrer in Heuchelheim.
Knös, Nicolaus
aus Ober-Ramstadt bei Darmstadt war Lehrer vom 20. Sept. 1864 bis Oktober 1865.
Heßler, Hermann
aus Obbornhofen, Krs. Nidda, versah die Lehrerstelle von Oktober 1865 bis Oktober 1866.
Fried, Philipp
aus Obermeisenheim unterrichtete bei uns von Oktober 1866 bis zum 1. Juni 1869.
Er ging von hier ins Westfälische und zog später über Marburg nach Frankfurt.
Nachdem seine 1. Frau — eine gebürtige Engelbacherin verstorben war, verehelichte er sich erneut mit einer süddeutschen
Kellnerin, mit der er ein ausschweifendes Leben führte. Wegen der völlig zerrütteten Familienverhältnisse wanderte er heimlich
nach Amerika aus. Dort ist er im Jahre 1906 verstorben.
Reinhard, Eduard
aus Ober-Tiefenbach war Lehrer vom 1. Juni 1869 bis 1. Juni 1872.
Stoll, Heinrich
Gastwirtssohn aus Sechshelden wurde am 1. April 1870 nach Dexbach versetzt. Nachdem Lehrer Reinhard von hier versetzt
worden war, übernahm er vom 1. Juni 1872 auch die Schulstelle in Engelbach. Er starb im Jahre 1890.
Grünwald, Andreas
aus Griesheim bei Darmstadt Lehrer von 1879 bis 15. April 1882.
Hofmann, Chr.
aus Nauheim, Krs. Limburg Lehrer vom 15. April 1882 bis 1. Mai 1886.
Becker, Heinrich
aus Usingen ,Lehrer vom 1. Mai 1886 bis 1890.
Hooß, August
Lehrgehilfe aus Schwarzenborn ,Vom 1. April 1890 bis 1. August 1891.
Heimann, Albert
Vom 1. August 1891 bis 16. April 1892.
Lehna, Heinrich
Vom 16. April 1892 bis 30. April 1895.
Becker, Adolf
Vom 2. Mai 1895 bis 1. Oktober 1900.
Cramer, Wilhelm
Vom 16. Oktober 1900 bis 1. November 1903.
Schneider, Philipp
aus Dodenau ,Vom 1. Oktober 1904 bis 1. Oktober 1914. Die Schule war rd. 1 Jahr verwaist.
Schmidt, Karl aus Frankfurt.
Vom 1. Oktober 1914 bis 1. Januar 1915. Schmidt wurde nach Frohnhausen bei Battenberg versetzt und die Schulstelle in
Engelbach von Lehrer Huth aus Dexbach mitversorgt.
Schmitt, Hermann
aus Buchenau. Vom 15. Dezember 1918 bis 1. November 1937.
Geßner, Karl
Schulamtsbewerber
aus Bottenhorn. Vom 16. November 1937 bis 31. 7. 1946.
Musket, Gerhard
Vom l.August 1946 bis 31.7.1979.
Lehrer Gerhard Musket wurde krankheitshalber und auf eigenen Antrag zum 31. Juli 1979 vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Er wirkte 33 Jahre als Lehrer an der Engelbacher Schule. In seine Amtszeit fiel der Bau der neuen Schule mit Lehrerwohnhaus
und die Durchführung der nicht immer leichten Schulreform.
Lehrer Musket wurde in einer würdigen Feierstunde am 15. 7. 1979 im Dorfgemeinschaftshaus von der ganzen Gemeinde
verabschiedet.
Elke Kamp
vom 1.8.1979-
In den Kriegsjahren erfolgte häufiger Lehrerwechsel. Die Jahrgänge 1932 und 33 wurden von 14 verschiedenen Lehrkräften
unterrichtet. Zeitweise wurde der Unterricht in Engelbach und in Dexbach von nur einer Lehrperson erteilt und er fand öfters in
irgendwelchen Bauernhäusern statt, weil die Schule nicht beheizt werden konnte.
Der Lehrer Karl Geßner, der seit 1937 in Engelbach tätig war, wurde bei Kriegsausbruch zum Kriegsdienst eingezogen. Den
Schulunterricht in den nun folgenden Kriegsjahren versahen:
Lehrer Chambosse Lehrer Herbert
Frau Gertrud Philipp Frl. Matuschke bis 1946 Schulhelfer Bieschke — 1946
Lehramtsanwärter Werner Stallmann bis Mai 1947.
In Auswirkung der Schulreform wurden ab 1. 12. 1966 das 5. bis 9. Schuljahr zur Stadtschule in Biedenkopf überwiesen und ab
1. 1. 1970 kamen das 1. und 2. Schuljahr von Dexbach nach Engelbach und das 3. und 4. Schuljahr von Engelbach nach
Dexbach. Schulleiter in Dexbach war der Lehrer Andres. Als dieser krankheitshalber vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde,
wurde die Grundschule Dexbach mit Wirkung vom 1. 8. 1972 aufgelöst und die Kinder an die Mittelpunktgrundschule in
Biedenkopf überwiesen. Der Fortbestand der Grundschule Engelbach wird im April 1978 vom Kreis-ausschuß des Landkreises
Marburg-Biedenkopf beschlossen und als Folge davon wird auch das 3. Schuljahr beider Gemeinden künftig in der Grundschule
Engelbach unterrichtet.
Schüle 7. 2. 1836
Betr.: Die Vereinigung der beiden Schulstellen Dexbach u. Engel-bach unter einem Schullehrer.
Der Gemeinderat zu Engelbach, in gesetzlicher Zahl versammelt, um über obigen Gegenstand zu beraten, erklärt einstimmig,
sie seien mit der Vereinigung der beiden Schulstellen Dexbach u. Engelbach einverstanden und überließen die Anordnung
derselben der höheren Schulbehörde, dasselbe zu ordnen. Weide Bgmstr.
Die Lehrerbesoldung war sehr schlecht.
Das Schulgeld wurde im Laufe der Zeit ein fester Bestandteil der Besoldung. Zum Ausgleich wurden Ländereien und
Wirtschaftsgebäude zur Verfügung gestellt. Hier in Engelbach z. B. der Schulakker in der Richecke und der Abnutzen des
Friedhofs.
Der Lehrer Heinrich Becker beschwerte sich in seinem Jahresbericht von 1888/89 — es waren immerhin ständig zwischen 70
und 75 Kinder zu unterrichten — besonders über die schlechte finanzielle Lage. Anläßlich der Revision am 16. August 1888
brachte der Regierungsrat Risch aus Wiesbaden eine erfreuliche Mitteilung mit. Näch dem Schulentlastungsgesetz sollten der
Gemeinde nunmehr 400,— Mark zukommen.
„Welch eine Freude für einen, der bisher sein Leben mit 600 M hat fristen müssen. Zwar war diese Summe der Gemeinde
überwiesen worden; doch meine Hoffnung wurde nicht getäuscht. Obwohl die Gemeinde sehr belastet ist, hat sie gezeigt, daß
sie ein Herz hat für das Wohl ihres Lehrers. Namentlich bin ich dem Bürgermeister, Herrn Schreiner, zum besten Dank
verpflichtet, auf seinen Antrag an Königl. Regierung wurde der Gehalt vom 1. Oktober 1888 auf 900 M resp. 943 M 77 Pfg
gestellt, die seitherige Vikarstelle mithin zur ordentlichen Lehrerstelle gemacht.
Die Gemeinde hat somit ein gutes Beispiel denen gegeben, die zwar die Thätigkeit und Arbeit eines tüchtigen Lehrers mit
lebenden Worten anerkennen sobald aber an ihre Wohltätigkeit und ihre Geldkasse appeliert wird, nichts von einer
Bedürftigkeit des Lehrers wissen wollen.
Die Kollegen im nahen Oberasphe und Frohnhausen wissen hiervon ein Lied zu singen.
Wenn man bedenkt, daß ein Lehrer wie Herr Stöcker in Oberasphe 30 Jahre mit Einsetzung der ganzen Kraft treu und
gewissenhaft gearbeitet hat und dann, da die Gemeinde die Gelegenheit hat ohne ihre Ausgaben zu mehren den dürftigen
Gehalt etwas aufzubessern, das Geld lieber in dem großen Gemeindesäckel verschwinden lassen dann findet man hier, wie
nirgends, daß Undank der Welt Lohn ist, daß die meisten Leute die Arbeit und Stellung des Lehrers nicht zu würdigen
vermögen, daß sie in dem Lehrer nichts weiter als einen Taglöhner, nicht aber den Erzieher ihrer Kinder sehen.
Doch wird die Zeit nicht mehr fern sein in der für das leibliche Wohl des Lehrers besser gesorgt wird damit er ohne drückende
Sorgen mit Freudigkeit seinen so schweren Beruf erfüllen kann."
Am 30. 4. 1837 lehnt der Gemeinderat eine Erhöhung der Schulbesoldung ab. Sie könne keine Zulage mehr bewilligen, weil das
Gemeindevermögen größtenteils aus Wald bestehe und sie schon eine Zulage auf das Schulholzgeld zahle.
Außerdem habe sie bereits 110 Ruthen Acker (Richecke) zur Verbesserung der Lehrerbesoldung im Jahre 1825 bewilligt.